FCA-Safeguarding 2026: CASS 15 Leitfaden für E-Geld- und Zahlungsinstitute
Wie das britische Safeguarding-Regime seit PS25/12 (in Kraft seit 7. Mai 2026) funktioniert: Anwendungsbereich von CASS 15, tägliche Abstimmungen, monatliche Safeguarding-Meldung, jährliches Safeguarding-Audit, CASS 10A Resolution Pack, Safeguarding-Konten und Systemanforderungen.
Was sich am 7. Mai 2026 geändert hat
Im August 2025 hat die FCA das Policy Statement PS25/12 veröffentlicht, ihre endgültigen Regeln zum Safeguarding, also zur Sicherung von Kundengeldern, bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten nach der Konsultation CP24/20. Die Regeln gelten nach einer neunmonatigen Umsetzungsfrist seit dem 7. Mai 2026. Sie ergänzen das FCA Handbook um vier Bausteine: das neue Kapitel CASS 15 für das laufende Safeguarding, CASS 10A für das Resolution Pack, SUP 16.14A für eine monatliche Safeguarding-Meldung und SUP 3A für ein jährliches Safeguarding-Audit.
Die Begründung der FCA steckt in ihren eigenen Zahlen. E-Geld-Institute sicherten 2024 rund GBP 26 Mrd. an Kundengeldern, nach GBP 11 Mrd. im Jahr 2021, Zahlungsinstitute an einem durchschnittlichen Tag etwa GBP 6 Mrd. Bei Instituten, die zwischen 2018 und Mitte 2023 insolvent wurden, lag die durchschnittliche Lücke zwischen geschuldeten und gesicherten Kundengeldern bei 65 %.
Erfasst von CASS 15
- Authorised Payment Institutions (außer reinen Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten)
- Authorised E-Money Institutions
- Small E-Money Institutions
- Credit Unions, die E-Geld ausgeben
- Small Payment Institutions, die freiwillig Safeguarding betreiben
Was gleich geblieben ist
- Rechtsgrundlage bleiben die EMRs 2011 und die PSRs 2017
- Zwei Methoden: Trennung (Segregation) oder Versicherung bzw. vergleichbare Garantie
- Derselbe Kreis sicherer, liquider Anlagen für gesicherte Gelder
- E-Geld-Mittel bleiben getrennt von Geldern für sonstige Zahlungsdienste
Gelder, die über Agenten und E-Geld-Distributoren eingehen, bleiben gesicherte Gelder (Relevant Funds) des Instituts selbst. Die neuen Regeln machen das sichtbar: Das Resolution Pack muss jeden Agenten und Distributor auflisten sowie jedes Institut, das Relevant Funds entgegennimmt oder hält, auch wenn es über einen Agenten oder Distributor beauftragt wurde.
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- Card Issuing für britische EMIs
- Core Banking für britische EMIs
- White-Label Digital Banking für britische EMIs
- E-Wallets für britische Small EMIs
- Embedded-Finance-Plattform für lizenzierte E-Geld-Institute
- Geldtransfer für britische Zahlungsinstitute
Übergangsregeln jetzt, gesetzlicher Trust vielleicht später
CP24/20 sah zwei Stufen vor. Das Supplementary Regime setzt auf den bestehenden Safeguarding-Vorschriften der EMRs und PSRs auf. Das Post-Repeal Regime sollte diese durch ein CASS-ähnliches System ersetzen, in dem Kundengelder in einem gesetzlichen Trust (Statutory Trust) gehalten und direkt auf designierten Safeguarding-Konten vereinnahmt werden.
PS25/12 hat nur die erste Stufe umgesetzt. Gegen den Statutory Trust und die Pflicht zur direkten Vereinnahmung auf Safeguarding-Konten gab es viel Widerspruch. Die FCA will diese Vorschläge nicht ohne weitere Prüfung und erneute Konsultation umsetzen. Sie plant eine Überprüfung des Supplementary Regime, sobald eine vollständige Prüfungsperiode abgeschlossen ist. Der Zeitplan für ein Endregime hängt davon ab, wie HM Treasury die Aufhebung von PSRs und EMRs angeht. Stand Oktober 2026 gibt es nach den FCA-Regeln keinen Statutory Trust über Kundengelder. Wenn Berater oder Anbieter etwas anderes behaupten, fragen Sie nach der Fundstelle.
Tägliche Abstimmung: was CASS 15 tatsächlich verlangt
CASS 15 verlangt Bücher, mit denen das Institut jederzeit und ohne Verzögerung gesicherte Gelder von anderen Mitteln unterscheiden kann, und zwei Arten von Abstimmungen an jedem Reconciliation Day. Ausgenommen sind Wochenenden, Bankfeiertage und Tage, an denen relevante ausländische Märkte geschlossen sind. Die FCA hat das nach der Konsultation von "Business Day" auf diesen Begriff umgestellt. Häufiger abzustimmen bleibt erlaubt.
- Interne Safeguarding-Abstimmung. Vergleicht die Safeguarding Resource (was gehalten wird) mit dem Safeguarding Requirement (was Kunden zusteht) auf Basis der eigenen Bücher zu einem festen Abstimmungszeitpunkt. Die Standardmethode vergleicht zusätzlich, was auf Safeguarding-Konten oder in Relevant Assets liegen sollte ("D+1 Segregation Requirement"), mit den tatsächlichen Kontoständen ("D+1 Segregation Resource").
- Externe Safeguarding-Abstimmung. Gleicht die internen Bücher mit den Daten der Banken mit Safeguarding-Konten, sonstiger kontoführender Stellen sowie der Verwahrer oder Verwalter von Relevant Assets ab.
- Zuordnung. Jeder Eingang muss zügig einem einzelnen Kunden zugeordnet werden, spätestens bis Ende des folgenden Geschäftstags. Bis dahin wird er als "unallocated relevant funds" gebucht.
- Getrennte Pools. EMIs und Credit Unions, die auch sonstige Zahlungsdienste erbringen, stimmen den E-Geld-Pool und den Zahlungsdienste-Pool getrennt ab.
Zeigt die interne Abstimmung eine Unterdeckung, muss das Institut die Ursache klären und den Fehlbetrag so schnell wie möglich, spätestens bis Ende des Abstimmungstags, auf ein Safeguarding-Konto einzahlen oder in Relevant Assets anlegen. Sind die Kundengelder selbst nicht verfügbar, etwa weil ein Dritter sie verspätet freigibt, sind Eigenmittel einzusetzen. Ein Überschuss ist zu entnehmen. Differenzen aus der externen Abstimmung sind ohne unangemessene Verzögerung zu untersuchen und zu bereinigen, sofern es sich nicht um reine Zeitdifferenzen handelt. Bis zur Klärung gilt die Aufzeichnung als richtig, die einen höheren Sicherungsbedarf ausweist.
Eine abweichende interne Abstimmungsmethode ist möglich, aber erst nach Dokumentation und einem schriftlichen Bericht eines unabhängigen Prüfers. Die Häufigkeit bleibt in jedem Fall gleich. Aufzeichnungen nach CASS 15 sind grundsätzlich 5 Jahre aufzubewahren.
Die FCA ist unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn die Bücher wesentlich veraltet oder fehlerhaft sind, eine Abstimmung oder der Ausgleich einer Differenz nicht möglich ist oder wesentlich verfehlt wird, oder wenn sich herausstellt, dass in den letzten 12 Monaten wesentlich weniger oder mehr gesichert wurde als erforderlich.
Die monatliche Safeguarding-Meldung
Nach SUP 16.14A muss jedes Safeguarding-Institut innerhalb von 15 Geschäftstagen nach Ende jedes Kalendermonats eine Safeguarding Return elektronisch über die Systeme der FCA einreichen. Eine vereinfachte Fassung für kleine Institute gibt es nicht. Im Gegenzug hat die FCA die bisherigen Safeguarding-Fragen aus den bestehenden Meldungen für APIs, SPIs, EMIs und Small EMIs gestrichen.
Das veröffentlichte Formular fragt unter anderem nach:
- Prüfungspflicht oder Befreiung sowie Nutzung einer abweichenden Abstimmungsmethode.
- Anzahl der Kunden mit gesicherten Geldern sowie höchstem und niedrigstem Safeguarding Requirement im Monat.
- Konten nach der Trennungsmethode, Relevant Assets mit ihren Verwahrern sowie Versicherungen oder Garantien.
- Safeguarding Resource und Requirement aus der letzten internen Abstimmung des Monats mit ihren Bestandteilen, Über- oder Unterdeckung und vorgenommenen Korrekturen.
- D+1 Segregation Resource und Requirement sowie etwaige Unterdeckung.
- Bestätigung, dass interne und externe Abstimmungen an jedem Reconciliation Day stattfanden.
- Fragen zur Buchführung und zu meldepflichtigen CASS-Verstößen.
- Separate Angaben für sonstige Zahlungsdienste bei EMIs und Credit Unions.
Werden die Abstimmungsergebnisse täglich mit ihren Bestandteilen gespeichert, ist die Meldung im Wesentlichen eine Abfrage. Liegen sie in Tabellenkalkulationen, wird jeder Monatsabschluss zur Rekonstruktion.
Das jährliche Safeguarding-Audit
SUP 3A verpflichtet Authorised Payment Institutions (außer reinen Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten) sowie E-Geld-Institute einschließlich Small EMIs, jährlich einen Prüfer mit einem Bericht über ihr Safeguarding zu beauftragen. Der Bericht deckt Trennungs- und Versicherungsmethode ab.
- Befreiung. Wer über mindestens 53 Wochen zu keinem Zeitpunkt mehr als GBP 100.000 sichern musste, ist befreit. Die Geschäftsleitung muss laufend prüfen, ob das noch zutrifft, und sonst einen Prüfer bestellen.
- Nicht erfasst. Small Payment Institutions und Credit Unions müssen kein Audit beauftragen. Die FCA weist darauf hin, dass ein freiwilliges Audit helfen kann, angemessene Vorkehrungen nachzuweisen.
- Prüfer. Das Audit muss ein qualifizierter Abschlussprüfer durchführen. Das Institut muss sich angemessen vergewissern, dass er über Fachwissen, Ressourcen und Erfahrung verfügt. Es muss nicht der Prüfer des Jahresabschlusses sein, darf es aber.
- Fristen. Der erste Bericht nach den neuen Regeln ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Prüfungszeitraums fällig, spätere innerhalb von 4 Monaten. Ein Zeitraum darf höchstens 53 Wochen nach dem vorherigen enden. Ob er dem Geschäftsjahr folgt, entscheidet das Institut.
- Prüfungsstandard. Der FRC hat am 17. März 2026 eine vorläufige, unverbindliche Anleitung für Safeguarding-Prüfer veröffentlicht. Ein eigener Safeguarding-Prüfungsstandard soll nach Konsultation 2027 folgen.
Überspannt ein Prüfungszeitraum den 7. Mai 2026, prüft der Auditor nach den jeweils geltenden Regeln.
Das CASS 10A Resolution Pack
Das Resolution Pack ist eine Dokumentensammlung, mit der ein Insolvenzverwalter, die Bank of England oder die FCA im Fall einer Insolvenz Kundengelder schnell auffinden und zurückzahlen können. Nach CASS 10A muss jedes Dokument so bald wie möglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung eines Verwalters oder nach Anforderung durch FCA oder Bank of England abrufbar sein. Manche Unterlagen, etwa die Liste der Banken, Acknowledgement Letters und Versicherungspolicen, sollten sofort verfügbar sein. Das Pack ist laufend zu pflegen. Die 48 Stunden sind nicht dafür gedacht, es erst zu erstellen.
Kerninhalte
- Master-Dokument mit Abrufweg für jedes Element
- Banken und Verwahrer mit Kontaktdaten und Kontonummern
- Unterzeichnete Kontoverträge und Acknowledgement Letters
- Versicherer oder Garanten und die Policen
- Agenten und E-Geld-Distributoren
Operative Unterlagen
- Gruppengesellschaften und Dienstleister im Safeguarding-Betrieb und der Zugang zu ihren Daten
- Verfahren für Verwaltung, Buchung und Übertragung der Kundengelder
- Schlüsselpersonen inklusive der verantwortlichen Person für die Safeguarding-Aufsicht
- Kundenaufzeichnungen, Abstimmungen und Standard-AGB
Laut FCA sind die besten Packs, die sie unter CASS 10 gesehen hat, "lebende Dokumente", die direkt auf die jeweils aktuelle Fassung jeder Aufzeichnung verweisen. Vieles überschneidet sich mit dem Wind-down-Plan, beide sollten daher zueinander passen: Der Wind-down-Plan beschreibt den geordneten Ausstieg, das Resolution Pack braucht ein Verwalter am ersten Tag, falls dieser Plan scheitert.
Safeguarding-Konten, Banken, Anlagen und Versicherung
- Acknowledgement Letters. Für jedes Safeguarding-Bankkonto und jedes Konto für Relevant Assets schickt das Institut der Bank oder dem Verwahrer einen Bestätigungsbrief auf Basis der FCA-Vorlage in CASS 15 Annex 1 zur Gegenzeichnung. Der feste Text darf nicht geändert werden. Gegengezeichnete Briefe sind bis 5 Jahre nach Schließung des letzten betroffenen Kontos aufzubewahren. Vor dem 7. Mai 2026 nach dem Approach Document eingeholte Briefe gelten weiter, unterliegen aber den Regeln zu Überprüfung und Ersatz.
- Auswahl und Diversifizierung. Banken, Verwahrer, Vermögensverwalter und Versicherer sind mit gebotener Sorgfalt auszuwählen, regelmäßig zu überprüfen, und das Institut muss prüfen, ob eine Streuung angebracht ist. Eine feste Mindestzahl an Banken gibt es nicht. Das Institut muss die Bewertung selbst vornehmen und danach handeln.
- Kontobezeichnung. Liegen Kundengelder außerhalb eines designierten Safeguarding-Kontos, soll das Institut sicherstellen, dass sie klar erkennbar sind, möglichst mit "safeguarding" im Kontonamen.
- Sichere, liquide Anlagen. Kundengelder dürfen weiterhin im bisherigen Kreis sicherer, liquider Anlagen bei einem zugelassenen Verwahrer angelegt werden. Die FCA zeigt wenig Neigung, diesen Kreis zu erweitern.
- Versicherung oder Garantie. Die Police muss ohne andere Bedingung als die Bestätigung eines Insolvenzereignisses zahlen. Die FCA ist mindestens 2 Monate vor erstmaliger Nutzung, bei Änderung der Deckung oder des Anbieters zu informieren. Spätestens 3 Monate vor Ablauf muss das Institut über die Fortführung entscheiden, die FCA informieren und ohne gesicherte Verlängerung einen Plan für den Wechsel zur Trennungsmethode vorlegen.
Governance und operative Resilienz
CASS 15 verlangt, dass ein einzelner Director oder Senior Manager mit ausreichender Kompetenz und Autorität die Verantwortung für die Überwachung der operativen Einhaltung der Safeguarding-Regeln und die Berichterstattung an das Leitungsorgan übernimmt. Diese Person wird im Resolution Pack benannt. In der Praxis verantwortet sie den Prozess der Monatsmeldung, erhält die Ausnahmeberichte der täglichen Abstimmungen und ist Ansprechpartner des Safeguarding-Prüfers.
Zahlungs- und E-Geld-Institute unterliegen außerdem den Regeln der FCA zur operativen Resilienz (PS21/3): Sie müssen wichtige Geschäftsdienste (Important Business Services) identifizieren, Impact Tolerances festlegen und testen, ob sie diese einhalten. Safeguarding hängt an denselben Systemen wie die Kundendienste, also am Ledger, an der Bankanbindung und an den Abstimmungsjobs. Beziehen Sie die Safeguarding-Prozesse beim Mapping Ihrer Important Business Services mit ein. Ein Ledger-Ausfall, der Zahlungen stoppt, stoppt meist auch die Tagesabstimmung.
Was CASS 15 für Ihre Technologie bedeutet
Die neuen Regeln sind vor allem eine Datenfrage. Wer zu einem festen Zeitpunkt keine Salden je Kunde liefern kann, hat bei jeder weiteren Pflicht ein Problem. Typische Baustellen:
- Kundenbezogenes Nebenbuch. Salden je Kunde, getrennt nach E-Geld-Pool und sonstigen Zahlungsdiensten, mit klarem Status für nicht zugeordnete Eingänge.
- Automatisierte Tagesabstimmung. Import der Auszüge aller Safeguarding-Banken und Verwahrer, Abgleich mit dem internen Sicherungsbedarf zu einem festen Zeitpunkt und eine Ausnahmeliste für Unterdeckungen, Überschüsse und Zeitdifferenzen.
- Audit Trail. Wer welche Aufstockung oder Entnahme wann und warum freigegeben hat. Prüfer und FCA werden danach fragen.
- Meldedaten. Gespeicherte tägliche Abstimmungsergebnisse mit ihren Bestandteilen, damit Monatsmeldung und Audit aus den Daten entstehen und nicht nachgebaut werden.
- Mehrbankensicht. Bei mehreren Safeguarding-Banken eine konsolidierte Position über alle Banken und Währungen.
- Bausteine für das Resolution Pack. Konten-, Agenten- und Kundenlisten, die auf Abruf exportiert und nicht von Hand zusammengestellt werden.
Eine Core-Banking-Plattform wie Crassula kann das kundenbezogene Ledger und die Transaktionsdaten liefern, auf denen Abstimmungen und Monatsmeldung aufbauen. Safeguarding-Policy, Bankbeziehungen und Freigaben bleiben in der Verantwortung des Instituts. Wenn Sie sehen möchten, wie die Ledger-Seite zu Ihrer Lizenz passt, können Sie eine Demo anfragen. Zu den Lizenzen selbst lesen Sie unsere Leitfäden zur UK Authorised EMI, zur UK Authorised Payment Institution und zu UK Small EMI und Small PI.
CASS 15 Checkliste
| Pflicht | Häufigkeit | Was Ihre Systeme liefern müssen |
|---|---|---|
| Eingänge Kunden zuordnen | Zügig, bis Ende des nächsten Geschäftstags | Buchungen je Kunde, Liste nicht zugeordneter Gelder |
| Interne Abstimmung | Jeder Reconciliation Day | Requirement und Resource zum festen Zeitpunkt, D+1-Vergleich, je Pool |
| Externe Abstimmung | Jeder Reconciliation Day | Bank- und Verwahrersalden gegen interne Bücher, Ausnahmeprotokoll |
| Unterdeckung und Überschuss ausgleichen | Am Tag der Abstimmung | Freigegebene Aufstockung oder Entnahme mit Audit Trail |
| Safeguarding Return (SUP 16.14A) | Monatlich, binnen 15 Geschäftstagen | Höchst- und Tiefstwert des Requirement, Konten, Anlagen, letzte Abstimmungswerte, Verstöße |
| Safeguarding-Audit (SUP 3A) | Jährlich, Bericht binnen 4 Monaten (beim ersten 6) | Ein Jahr Abstimmungen, Aufzeichnungen, Richtlinien und Kontrollnachweise |
| Resolution Pack (CASS 10A) | Laufend aktuell, Abruf binnen 48 Stunden | Konten-, Agenten- und Dienstleisterlisten, Kundendaten, Verfahren |
| Überprüfung der Dritten | Regelmäßig | Exposure je Bank und Verwahrer, Status der Acknowledgement Letters |
| Aufbewahrung | Laufend | CASS 15 Aufzeichnungen für 5 Jahre |
Dieser Leitfaden gibt PS25/12 und die von der FCA veröffentlichten Regeln sowie die vorläufige FRC-Anleitung vom März 2026 mit Stand 6. Oktober 2026 wieder. Er ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Details im aktuellen FCA Handbook.
FAQ
CASS 15 ist das mit PS25/12 eingeführte Kapitel des FCA Handbook mit detaillierten Safeguarding-Regeln für Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Credit Unions, die E-Geld ausgeben. Es regelt Organisation und Aufsicht, Trennungs- und Versicherungsmethode, Acknowledgement Letters, Aufzeichnungen und tägliche Abstimmungen. Es ergänzt die Safeguarding-Pflichten der EMRs 2011 und PSRs 2017, ersetzt sie aber nicht.
Seit dem 7. Mai 2026. PS25/12 wurde im August 2025 mit einer neunmonatigen Umsetzungsfrist veröffentlicht. Der für ein späteres "Post-Repeal Regime" vorgeschlagene Statutory Trust wurde nicht umgesetzt. Die FCA will dazu erneut konsultieren.
Mindestens einmal an jedem Reconciliation Day, also ohne Wochenenden, Bankfeiertage und Tage mit geschlossenen relevanten Auslandsmärkten. Erforderlich sind eine interne und eine externe Abstimmung. Eine Unterdeckung aus der internen Abstimmung ist bis Ende desselben Tages auszugleichen.
Eine Meldung nach SUP 16.14A, die jedes Safeguarding-Institut innerhalb von 15 Geschäftstagen nach Monatsende an die FCA schickt. Sie enthält Safeguarding-Konten und Anlagen, die Ergebnisse der letzten Abstimmung des Monats, Unterdeckungen und Korrekturen, die Bestätigung der täglichen Abstimmungen und meldepflichtige Verstöße.
Ja, sofern keine Befreiung greift. SUP 3A gilt für Authorised Payment Institutions und alle E-Geld-Institute einschließlich Small EMIs. Befreit ist, wer über mindestens 53 Wochen nie mehr als GBP 100.000 sichern musste. Small Payment Institutions und Credit Unions müssen kein Audit beauftragen.
Eine nach CASS 10A vorgeschriebene Dokumentensammlung, die einem Insolvenzverwalter hilft, Kundengelder schnell zurückzuzahlen. Sie listet Safeguarding-Banken, Verwahrer, Versicherer, Agenten und Schlüsselpersonen und enthält Kontoverträge, Acknowledgement Letters, Verfahren und Kundenaufzeichnungen. Jedes Dokument muss binnen 48 Stunden abrufbar sein.
Ein Brief nach der FCA-Vorlage in CASS 15 Annex 1, den das Institut an jede Bank oder jeden Verwahrer mit Kundengeldern oder -anlagen schickt. Gegengezeichnet bestätigt er, dass die Bank weiß, dass das Konto Kundengelder enthält und wie diese zu behandeln sind. Der feste Wortlaut darf nicht geändert werden.
Ja. Die Methode mit Versicherung oder vergleichbarer Garantie bleibt zulässig, die Police muss aber ohne andere Bedingung als die Bestätigung eines Insolvenzereignisses zahlen. Die FCA ist mindestens 2 Monate vor der ersten Nutzung zu informieren. Spätestens 3 Monate vor Ablauf ist über die Fortführung zu entscheiden und ohne Verlängerung ein Plan für den Wechsel zur Trennung vorzulegen.
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