Luxemburger EMI- und PI-Lizenz 2026: DACH-Leitfaden
Der 2026-Leitfaden zur Luxemburger EMI- und PI-Lizenz für DACH-Gründer: CSSF-Verfahren auf Deutsch oder Französisch, Kapital EUR 20k-350k, EUR 30.000 Einreichgebühr, 6 bis 9 Monate typisch, tier-1-Gütesiegel für institutionelle Kunden.
Luxemburg als EMI/PI-Hub für DACH-Gründer
Luxemburg ist nicht der größte EMI- oder PI-Hub in der EU - dieser Titel gehört Litauen und Irland - aber einer der prestigeträchtigsten. Die CSSF-Aufsicht ist hochwertig, das Banking- und Fonds-Ökosystem ist tief und Luxemburger EMIs/PIs werden von institutionellen Gegenparteien akzeptiert, die kleinere Jurisdiktionen nicht annehmen.
Für DACH-Gründer ein praktischer Vorteil: Deutsch ist in Luxemburg neben Französisch und Luxemburgisch Verwaltungssprache. Nach dem Sprachengesetz vom 24. Februar 1984 antwortet die Verwaltung auf deutschsprachige Anfragen nach Möglichkeit auf Deutsch. Typische Use Cases: Corporate-Zahlungen, Treasury-Management-Services, Private-Bank-adjazente Zahlungsprodukte, Fonds-Distributor-Cash-Management, institutionelle Kartenausgabe.
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Kapital, Einreichgebühren und Verfahren
- PI: EUR 20k/50k/125k je nach Services.
- EMI: EUR 350k.
- Einreichgebühr CSSF: EUR 30.000 bei Einreichung - eine der höchsten in der EU, aber inkludiert die umfassende Sachprüfung.
- Gesetzliche Frist: Die CSSF muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags entscheiden, spätestens aber zwölf Monate nach Eingang. Ergeht bis dahin keine Entscheidung, gilt der Antrag als abgelehnt (Art. 7 Abs. 5 für PIs, Art. 24-3 Abs. 3 für EMIs, Gesetz vom 10. November 2009 über Zahlungsdienste).
- Zeitrahmen in der Praxis: 6 bis 9 Monate für einfache Anträge, bis zu 12 Monate für komplexe Strukturen, weil Vorgespräche und Rückfragen Zeit kosten.
Substanz, Zahlungssysteme und Steuern
Substanz: Das Gesetz verlangt, dass Hauptverwaltung und Sitz in Luxemburg liegen und zumindest ein Teil des Zahlungs- bzw. E-Geld-Geschäfts dort ausgeübt wird (Art. 11 und Art. 24-7 des Gesetzes vom 10. November 2009). Eine Wohnsitzpflicht für Geschäftsleiter enthält das Gesetz nicht. In der Praxis heißt das: reales Büro in Luxemburg, Leitung des Tagesgeschäfts vor Ort, lokale Compliance- und Risk-Funktionen.
Zahlungssysteme: Seit dem Gesetz vom 4. April 2025, das die Verordnung über Echtzeitüberweisungen umsetzt, können PIs und EMIs an den von der Banque centrale du Luxembourg bestimmten Zahlungssystemen teilnehmen. Sie müssen dies der CSSF mindestens zwei Monate vorher melden und Schutz der Kundengelder, Governance, IKT-Regelungen und einen Abwicklungsplan nachweisen (Art. 57-2 und 57-3). Dasselbe Gesetz erlaubt, gesicherte Kundengelder auf einem Konto bei einer Zentralbank zu halten, sofern diese zustimmt.
Unternehmenssteuern: 23,87 % kombinierter Satz in Luxemburg-Stadt seit 2025 - 16 % Körperschaftsteuer, 1,12 % Zuschlag für den Beschäftigungsfonds und 6,75 % Gewerbesteuer. Kein Äquivalent zum Malta-Refund-System.
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FAQ
EUR 350.000 Anfangskapital. PI-Kapital EUR 20k/50k/125k je nach PSD2-Services.
EUR 30.000 bei Einreichung - eine der höchsten in der EU. Inkludiert die Sachprüfung.
Gesetzlich hat die CSSF drei Monate ab vollständigem Antrag und höchstens zwölf Monate ab Eingang; ohne Entscheidung gilt der Antrag als abgelehnt. In der Praxis 6 bis 9 Monate für einfache Anträge, bis zu 12 Monate für komplexe Strukturen.
Deutsch ist in Luxemburg Verwaltungssprache, neben Französisch und Luxemburgisch (Gesetz vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung). Auf deutschsprachige Anfragen antwortet die Verwaltung nach Möglichkeit auf Deutsch. Ob ein Antrag auf Englisch akzeptiert wird, sollten Sie beim ersten Gespräch mit der CSSF klären.
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