Nehmen wir ein Team in Berlin, das eine App für Bitcoin- und Ether-Sparpläne mit Euro-Konto baut. Es braucht Verwahrung und Tausch gegen Euro, also Klasse 2 mit mindestens EUR 125.000 Anfangskapital. Vor dem formellen Antrag nutzt es das Erstgespräch, das die BaFin anbietet. Parallel richten wir eine Umgebung in seinem Branding ein, mit Wallets auf Fireblocks-Infrastruktur und Liquidität von Kraken, und schreiben gemeinsam die Abschnitte zu IKT, DORA und Auslagerung.
Während die BaFin prüft, gleicht das Operations-Team das Positionsregister pro Kunde regelmäßig mit den Wallet-Beständen ab, zunächst mit Testdaten. Mit der Erlaubnis startet das Team auf genau der Plattform, die die Aufsicht schon gesehen hat. Wer früher an den Markt will, klärt mit Kraken, ob Kraken Embed für deutsche Kunden verfügbar ist, und mit seinen Anwälten, ob das Modell dann ohne eigene Erlaubnis auskommt.
Mehr zum regulatorischen Hintergrund finden Sie in unserem Leitfaden zur Kryptoverwahrung in Deutschland und im Leitfaden zur MiCA-CASP-Lizenz.