Nehmen wir ein Unternehmen in Limassol, das im CASP-Register der CySEC eingetragen war und seinen MiCA-Antrag vor der Frist am 27. Februar 2026 gestellt hat. Knackpunkt waren seine Stablecoin-Wallets: Das Halten und Senden von E-Geld-Token für Kunden gilt nach der Auslegung der PSD2 durch die EBA als Zahlungsdienst. Statt eine zweite Lizenz zu beantragen, vereinbarte es deshalb eine Partnerschaft mit einem lizenzierten Zahlungsinstitut.
Wir richten die Plattform in seinem Branding ein, mit Liquidität über Kraken und dem Verwahranbieter seiner Wahl, und übertragen die Kundensalden ins Ledger, wobei die Flüsse der E-Geld-Token über den Partner laufen. Die IKT- und DORA-Abschnitte werden für das neue Setup neu geschrieben. Sobald die CySEC die Zulassung erteilt, notifiziert das Unternehmen das Passporting für Griechenland und Deutschland.
Regulatorischer Hintergrund: unser Leitfaden zur MiCA-CASP-Lizenz und der Leitfaden zur Lizenz als Cyprus Investment Firm für Unternehmen, die den Weg über Artikel 60 gehen.