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ECSP-Lizenz 2026: Der Crowdfunding-Leitfaden für den DACH-Raum

Der 2026-Leitfaden zur europäischen Crowdfunding-Service-Provider-Lizenz (ECSP) aus DACH-Perspektive: Verordnung (EU) 2020/1503, BaFin als deutsche Behörde, EUR 25.000 Kapital, EUR 5 Mio. Schwelle pro Projekt, deutsche Plattformen (Companisto, Exporo, Seedmatch).

ECSP-Lizenz 2026: Der Crowdfunding-Leitfaden für den DACH-Raum
ECSP-Lizenz 2026: Der Crowdfunding-Leitfaden für den DACH-Raum
ECSP-Lizenz 2026: Der Crowdfunding-Leitfaden für den DACH-Raum

Was eine ECSP-Lizenz im DACH-Raum autorisiert

Eine Lizenz als Crowdfunding-Dienstleister (ECSP) ist die einheitliche EU-Zulassung unter Verordnung (EU) 2020/1503, die es einer Plattform ermöglicht, Anlegern und Projektträgern EU-weit zusammenzubringen. In Deutschland ist die BaFin zuständig; in Österreich die FMA; in der Schweiz (außerhalb des EWR) gilt ein separates nationales Crowdfunding-Regime.

Die ECSP-Verordnung gilt seit 10. November 2021. Die nationale Übergangsfrist für vorbestehende deutsche Plattformen endete am 10. November 2023. Deutsche ECSP-Inhaber der ersten Stunde sind unter anderem Companisto, Exporo, Seedmatch, Kapilendo, Bergfürst und eine Reihe von Immobilien- und Debt-Crowdfunding-Plattformen.

ECSP deckt zwei Geschäftsmodelle unter einer Lizenz ab: investitionsbasiertes Crowdfunding (Aktien, Anleihen) und kreditbasiertes Crowdfunding (Darlehen). Spenden- und Rewards-Crowdfunding sowie Verbraucherkredit sind aus dem Anwendungsbereich ausgenommen.

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Die EUR 5 Mio.-Schwelle pro Projekt

ECSP begrenzt jedes einzelne Projekt auf 5 Millionen EUR aufgenommener Mittel innerhalb von 12 Monaten über alle ECSP-Plattformen hinweg. Oberhalb dieser Schwelle gilt das Prospektrecht nach Verordnung (EU) 2017/1129 und das Angebot fällt aus dem ECSP-Anwendungsbereich heraus.

Für deutsche Plattformen war dies eine Erweiterung gegenüber dem alten nationalen Regime (VermAnlG mit EUR 6 Mio. Schwelle für Vermögensanlagen und gestaffelten Prospektpflichten). Die EU-Regel vereinheitlicht und ermöglicht über den EU-Pass grenzüberschreitende Angebote ohne nationale Mehrfachregistrierung.


Kapital und Eigenmittel

Mindestkapital
EUR 25k
Artikel 11 ECSP-VO
Oder höher
25 % Opex
Ein Viertel der Fixkosten des Vorjahres
Alternative
Versicherung
Gleichwertige Versicherungspolice oder Kreditinstitutsgarantie

Eigenmittel können vollständig oder teilweise durch eine geeignete Versicherung oder durch eine Garantie eines Kreditinstituts substituiert werden. In der Praxis wird die Versicherungssubstitution kaum genutzt.


BaFin-Antragsverfahren für deutsche ECSP

  1. Tätigkeitsprogramm. Investitions- oder kreditbasiert oder beides; Zielmärkte, Projektträgerprofile, Anlegerkategorien, Gebührenstruktur.
  2. Dreijähriger Geschäftsplan. Realistische Annahmen, einfach gehalten, aber intern konsistent.
  3. Governance und Due Diligence. Mindestens zwei Geschäftsleiter, Interessenkonflikt-Richtlinie, Due-Diligence-Prozess für Projektträger, Risikoklassifizierung, Ausfallstatistiken (für Darlehen).
  4. ICT und DORA. ECSP sind seit 17. Januar 2025 DORA-pflichtig als Finanzunternehmen.
  5. Kapitalnachweis. Eingezahltes Eigenkapital oder Versicherungspolice.
  6. Statutorische Frist. 3 Monate ab vollständiger Akte. In der Praxis 6 bis 9 Monate bei der BaFin.

Anlegerkategorisierung. Sophisticated (institutionell nach MiFID oder per Selbstzertifizierung) vs. Nicht-Sophisticated (Retail). Für Retail: Eingangs-Wissenstest, Verlustsimulation, 4-tägige Bedenkzeit, Investitionslimit bei höherem Wert aus EUR 1.000 oder 5 % des Nettovermögens.


Das Key Investment Information Sheet (KIIB)

Das Key Investment Information Sheet (KIIB, deutsch Basisinformationsblatt) ist das Prospektäquivalent auf 6 Seiten nach ECSP. Pro Projekt (investitionsbasiert) oder pro Pool (kreditbasiert). Der Projektträger erstellt das KIIB, die Plattform prüft auf Vollständigkeit und Richtigkeit unter ESMA Technical Standards.

Plattformen haften für KIIB-Mängel. Fehlerhafte oder irreführende KIIB sind seit 2022 der häufigste Aufsichtsverstoß in der EU. BaFin prüft KIIB-Prozesse bei Erstzulassung und im Rahmen thematischer Inspektionen.


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FAQ

Die einheitliche EU-Zulassung unter Verordnung (EU) 2020/1503, die eine Plattform zum investitionsbasierten und kreditbasierten Crowdfunding für Unternehmen im gesamten EWR ermächtigt.

Jedes Projekt darf über 12 rollierende Monate höchstens EUR 5 Millionen über alle Crowdfunding-Plattformen einsammeln. Oberhalb gilt Prospektpflicht nach Verordnung 2017/1129.

Der höhere Wert aus EUR 25.000 oder einem Viertel der Vorjahres-Fixkosten. Ganz oder teilweise durch Versicherung oder Garantie substituierbar.

3 Monate statutorisch ab vollständiger Akte, in der Praxis 6 bis 9 Monate.

Companisto, Exporo, Seedmatch, Kapilendo, Bergfürst und weitere Immobilien-, Startup- und Debt-Crowdfunding-Plattformen.

Ja. ECSPs sind Finanzunternehmen im DORA-Sinn und seit 17. Januar 2025 vollumfänglich verpflichtet.

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